AGB des Immobilienbüros Bernd Hilleprandt
- Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Der Maklervertrag bedarf keiner Form. Er wird bereits dadurch geschlossen, dass der Auftraggeber die Dienste der Firma B. Hilleprandt in Anspruch nimmt oder sich gefallen lässt. Es genügt, wenn die Fa. B. Hilleprandt am Abschluss eines Geschäftes mitgewirkt hat. Die Aufnahme von Verhandlungen mit dem nachgewiesenen Partner bedeutet Auftragserteilung.
- Falls dem Auftraggeber die durch die Fa. B. Hilleprandt nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies der Fa. B. Hilleprandt unverzüglich unter Beifügung des Nachweises schriftlich durch eingeschriebenen Brief direkt zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die volle Provision zu entrichten.
- Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
- Die dem Auftraggeber nachgewiesenen Objekte, Unterlagen, Pläne, Berechnungen etc. sind streng vertraulich zu behandeln und verpflichten zur Verschwiegenheit. Der Auftraggeber hat an die Fa. B. Hilleprandt die gesamte Provision zu bezahlen, wenn es durch Weitergabe vertraulicher Angaben an Dritte ohne Mitwirkung der Fa. B. Hilleprandt zu einem Abschluss kommt. Etwaige Ansprüche der Fa. B. Hilleprandt gegen Dritte bleiben davon unberührt.
- Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Abschluss eines durch die Fa. B. Hilleprandt nachgewiesenen oder durch die Fa. B. Hilleprandt vermittelten, zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg ohne Vertragsabschluss herbeigeführt wird, insbesondere auch, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objekts in der Zwangsversteigerung, im Konkursverfahren oder durch Enteignung erfolgt.
- Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei der Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge. Die Einrede des mangelnden, ursächlichen Zusammenhangs gilt als ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit dem von der Fa. B. Hilleprandt nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Beschluss des von der Fa. B. Hilleprandt vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch die Fa. B. Hilleprandt hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen gegenüber der Fa. B. Hilleprandt provisionspflichtig sind. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürliche oder juristische Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen und vertraglich nahen Verhältnissen stehen.
- Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag rückgängig oder aus irgendwelchen Gründen hinfällig wird. Für den Fall der Anfechtung des Vertrages bleibt der Provisionsanspruch gegenüber dem Vertragsteil bestehen, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat. Dieser Teil haftet zuglich für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Provisionsanteil des anderen Vertragspartners zurückgezahlt werden muss.
- Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedinungen haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Fa. B. Hilleprandt Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
- Die Höhe der Provision beträgt
| Bei Verkäufen aller Art | 3,57 % inkl. Mwst. für den Käufer + 3,57 % inkl. Mwst. für den Verkäufer | ||
| Bei Erbbaurechtsverträgen | 3,57 % inkl. Mwst. für den Erbbaugeber+ 3,57 % inkl. Mwst. für den Erbbaunehmer | ||
| Geschäfts- oder Unternehmensverkauf | 5,95 % inkl. Mwst. für den Verkäufer | ||
| Vermietungen | 2,38 Monatsmieten inkl. Mwst. für den Mieter | ||
| Gewerbevermietungen | 3,57 Monatsmieten inkl. Mwst. + 3,57 % inkl. Mwst. aus der Ablösesumme für den Mieter | ||